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Vollstationäre Unterbringung
Stationäre Pflege
Wichtig ist es, das Heim sorgfältig auszuwählen. Sehen Sie sich die Einrichtungen, die in Frage kommen, auf alle Fälle genau an. Um einen besseren Überblick und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, vergibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mittlerweile sogenannte Pflegenoten für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die auf einer gutachterlichen Prüfung basieren
Kann der Pflegebedürftige nicht in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen bleiben, ist meist der Umzug in ein Heim erforderlich. Dort stehen rund um die Uhr professionelle Pflegekräfte für die Betreuung zur Verfügung.
Während man früher zwischen Altenwohnheimen, Altenheimen und Pflegeheimen unterschied, ist heute eine Mischungen der drei Formen unter einem Dach üblich:

Wohneinheiten mit Küche, in denen sich die Bewohner eigenständig versorgen, aber auch die Gesellschaft der anderen Bewohner in Gemeinschaftseinrichtungen suchen können

Wohnungen, in denen die Bewohner Unterstützung im Haushalt und wenn nötig pflegerische Leistungen erhalten

Einzel- oder Doppelzimmer, in denen die Bewohner über die hauswirtschaftliche Versorgung hinaus vor allem medizinisch, pflegerisch und sozial betreut werden

Wo der Betroffene am besten untergebracht ist, hängt vom individuellen Hilfs- und Pflegebedarf ab. Verschlechtert sich sein Zustand, kann er innerhalb der Einrichtung umziehen
Betreutes Wohnen als Alternative
Nicht immer muss es das "klassische" Pflegeheim sein: Zunehmend finden betreute Wohngemeinschaften Verbreitung, wo pflegebedürftige Menschen in familiärer Atmosphäre zusammenleben. Pflege, Haushaltsführung und soziale Betreuung übernehmen Pflegekräfte und Sozialpädagogen je nach Bedarf. Insbesondere für Demenzkranke, die viel Beaufsichtigung und Anleitung, aber weniger medizinisch-pflegerische Versorgung benötigen, bieten sich solche Wohngemeinschaften an.
Im Überblick: Finanzierung
Die Unterbringung im Pflegeheim ist nicht billig: Der Platz in einer vollstationären Einrichtung kostet im Schnitt zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich. Für die volle Kostendeckung reicht die Leistung der Pflegeversicherung, selbst in Stufe III, in der Regel nicht aus. Im nächsten Schritt werden zur Finanzierung die Einkünfte des Pflegebedürftigen herangezogen, also meist die Rente. Genügt das nicht, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Besser abgesichert ist, wer durch eine private Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat.