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Welche Voraussetzungen muß eine Pflegekraft erfüllen?
Mit dem Begriff Pflegekraft werden alle professionellen Kräfte erfasst, die pflegen und betreuen. Dazu zählen Pflegefachkräfte (examinierte Kranken schwestern, Krankenpfleger o.ä.) und Kräfte, die keine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, zum Beispiel Schwesternhelfer, Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer. Die Qualität von Pflegedienstleistungen muss festgelegten Mindestanforderungen genügen. Einige Pflegedienstleister verpflichten sich zu einem wesentlich weitreichenderen Qualitätsstandard, zum Beispiel an einer ISO- oder TÜV-Zertifizierung erkennbar. Neben der fachlichen Kompetenz spielt die soziale und menschliche Kompetenz der Pflegekräfte eine erhebliche Rolle. Gute Pflegekräfte und Pflegedienstleister erhalten menschliche Beziehungen und sind für Pflegebedürftige und betroffene Familien oft einzige und sehr wichtige Ansprechpartner. Die Qualitätsansprüche und das Qualitätssicherungssystem eines Pflegedienstleisters sollten auf jeden Fall vorhanden und von den Betroffenen hinterfragt werden.
Gewährung von Pflegesachleistungen bzw. Aufwendungsersatz setzt voraus, dass die ausgewählte Pflegekraft entweder von einer Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung oder bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt ist.
In Ausnahmefällen kann auch eine einzelne Pflegekraft (Einzelpflegekraft) anerkannt werden, mit der eine Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung einen Vertrag abgeschlossen hat oder die von einem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung zugelassen worden ist. Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass die Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst nicht gewährleistet werden kann. Die Pflegekraft darf jedoch weder mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, noch mit diesem bis zum 3. Grad verwandt oder verschwägert sein.
In der Praxis kommt dies am ehesten in ländlichen Bereichen vor, wo der nächste Pflegedienst sehr weit entfernt ist. Im städtischen Bereich sind fast überall Pflegedienste vorhanden, so dass der direkte Vertrag einer Pflegekraft mit der jeweiligen Pflegekasse oder dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung die Ausnahme bleibt.