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Pflegebedürftigkeit
kann Sie jederzeit treffen!
Agentur
DB 2001
Pflegeversicherung online
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Was
ist ein Pflegeheim?
Pflegeheime sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen
Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten
Pflegefachkraft ganztägig (vollstationär) nur tagsüber oder
nachts (teilstationär) untergebracht und pflegt werden können. Auch
Einrichtungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gelten als Pflegeheime,
sofern sie Pflegebedürftige "rund-um-die-Uhr" versorgen.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Unter dem Oberbegriff "Pflegehilfsmittel" sind alle Artikel und Produkte
zusammengefasst, mit deren Hilfe eine Erleichterung der Pflege, eine Linderung
der Beschwerden oder eine selbstständigere Lebensführung erzielt
werden kann.
Dabei wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
unterschieden. Bei der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel unterstützen
professionelle Pflegedienstleister. Die entsprechenden Angebote, insbesondere
auch Beratungsangebote, sollten vor der Beauftragung eines Pflegedienstes hinterfragt
werden.
Technische Hilfsmittel:
Bei Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, handelt es sich
in der Regel um technische Hilfsmittel. Mit technischen Hilfsmitteln meint
der Gesetzgeber Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle,
Hausnotrufanlagen und Lifter.
Die Versorgung mit diesen Hilfsmitteln erfolgt durch die Pflegekasse bzw. den
Träger der privaten Pflegepflichtversicherung. Es ist daher wichtig, dass
im Bedarfsfall zunächst eine Kontaktaufnahme mit dieser/diesem erfolgt.
Der Anspruch auf die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln umfasst
unter anderem auch die notwendige Instandsetzung sowie die Ausbildung in ihrem
Gebrauch. Für die Kosten der Pflege des Hilfsmittels, also z.B. die regelmäßige
Reinigung, muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Vom Pflegebedürftigen kann eine maximale Zuzahlung von 10 Prozent des
Kaufpreises, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, verlangt werden, wenn das
Pflegehilfsmittel in sein Eigentum übergeht. Zur Vermeidung von Härten
kann die Pflegekasse ganz oder teilweise auf die Zuzahlung verzichten. Technische
Hilfsmittel sollen jedoch entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz vorrangig
leihweise überlassen werden, wobei eine Zuzahlung nicht anfällt.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Dies sind Pflegehilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit des Materials oder
aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können bzw. in
aller Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet sind. Hierzu zählen
zum Beispiel Einmalhandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen.
Diese Pflegehilfsmittel werden nur bis zu einem monatlichen Höchstbetrag
von 31 Euro übernommen. Eine Härtefallregelung gibt es nicht.