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Pflegegeld
Monatliche Leistungen
Häusliche Pflege
Grundsätzlich richten sich die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung nach:
der Form der Pflege (häuslich oder stationär)
der Pflegestufe
Die Pflegereform von 2008 hat eine stufenweise Erhöhung der finanziellen Leistungen festgelegt. Im Folgenden finden Sie hier Sätze für 2010 und die für 2012 geplante Steigerung.
Die private Pflege zuhause unterstützt die Pflegekasse bzw. -versicherung durch Geldleistungen in Form von Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und ermöglicht es ihm, privaten Pflegepersonen wie Angehörigen oder Nachbarn eine finanzielle Anerkennung zu geben. Entscheidend ist, dass der Pflegende „ehrenamtlich“ arbeitet, also nicht erwerbsmäßig in der Pflege tätig ist.
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I
225.- Euro
235,- Euro
Pflegestufe II
430,- Euro
440,- Euro
Pflegestufe III
685,- Euro
700,- Euro
Monatliches Pflegegeld in Euro
Pflegesachleistung
Unter Pflegesachleistungen versteht man die Dienstleistung von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Einzelpflegekräften. Diese schließen einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse und rechnen mit dieser auch direkt ab.
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I
440,- Euro
235,- Euro
Pflegestufe II
1.040,- Euro
440,- Euro
Pflegestufe III
1.510(1.918)Euro
1.510(1.918)Euro
Maximale monatliche Sachleistung in Euro
(in Klammern: bei besonderen Härtefällen)
Pflege im Heim
Vollstationäre Pflege

Ist die häusliche Pflege nicht möglich, zahlt die Pflegekasse bzw. -versicherung für die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dabei decken die Leistungen der Pflegeversicherung pauschal den pflegerisch-medizinischen Aufwand und die soziale Betreuung bis zum Höchstsatz ab. Den Anteil für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I
1.023 Euro
1.023 Euro
Pflegestufe II
1.279 Euro
1.279 Euro
Pflegestufe III
1.510(1.825)Euro
1.510(1.918)Euro
Monatliche Leistungen für die Dauerpflege in Euro
(in Klammern: bei besonderen Härtefällen)
Bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen können bis zu 10 % des Heimentgelts, maximal aber 256 Euro monatlich von der Pflegekasse bzw. -versicherung übernommen werden, wenn eine Einstufung ab Pflegestufe I vorliegt. Zusätzlich kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden, das allerdings zusammen mit der stationären Leistung den Höchstbetrag für Sachleistungen der jeweiligen Pflegestufe nicht überschreitet