Agentur DB2001
Pflegeversicherung online
Flexibel für den Pflegefall vorsorgen
Service Telefon: +49 (0) 214 - 6026524
Pflegezusatzversicherung
|
Sie haben Fragen oder
brauchen Hilfe?
|
|
|
Rufen Sie an:
0214-6026524
Mail:
db@db2001.de
|
Produktbroschüre
Pflegevorsorge Flex
|
|
|
| |
| |
|
Produktflyer
Pflegevorsorge Akut
|
|
|
| |
| |
|
Pflege- Tarife im Test
|
|
|
Agentur DB2001 Deutschland 51373 Leverkusen Im Eisholz 25a Tel. 0214 - 6026524
Auf mehrere Schultern verteilen
Häusliche Pflege
Auch wenn ein Mensch auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist, wird er sich wünschen, seine Eigenständigkeit zu bewahren und in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. In vielen Fällen sind es Familienangehörige - meist Frauen -, die das ermöglichen. Sie übernehmen die pflegerischen Aufgaben und kümmern sich um den Haushalt
Die Pflege eines Angehörigen, ob Kind oder Elternteil, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die das gesamte Familienleben verändern und zu einer enormen Belastung werden kann. Daher sollte die Verantwortung von Anfang an auf mehrere Schultern verteilt sein: Weitere Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn ebenso wie professionelle Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer können in die häusliche Pflege eingebunden sein. Auch der Hausarzt gehört ins private "Pflegenetzwerk". Nicht zuletzt, um Urlaub oder Krankheit des Pflegenden zu überbrücken, ist eine gut eingespielte Organisation wichtig
Ambulante Pflegedienste
Professionelles Know-how, zeitliche Entlastung und eine größere Distanz zum Pflegebedürftigen: wichtige Aspekte, die professionelle Pflegedienste in die häusliche Pflege einbringen können. Wenn Sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, überlegen Sie, wann und bei welchen konkreten Aufgaben die Hilfe für Sie am wichtigsten ist. Benötigen Sie eher Entlastung an den Wochenenden oder unter der Woche? Bei Pflegemaßnahmen, die körperlich nicht alleine zu bewältigen sind, z.B. beim Baden, oder bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten wie einem Verbandswechsel? Oder möchten Sie die Pflege komplett dem ambulanten Pflegedienst überlassen? Zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Leistungen sollten in jedem Fall genau abgesprochen und die Vereinbarungen in einem Pflegevertrag festgehalten werden.
Mobile Soziale Hilfsdienste
Mit Angeboten wie Mahlzeitenservice („Essen auf Rädern“), Haushaltshilfen, Einkaufsservice, Besuchs- und Begleitdiensten, Fahrdiensten oder dem Hausnotruf leisten Mobile Soziale Hilfsdienste bei Alltagsaufgaben jenseits der Pflege wertvolle Hilfe. Vermittelt und angeboten werden sie von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, Pflegediensten, privaten Unternehmen oder ehrenamtlichen Helfern
Alleinstehende Pflegebedürftige
Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen Angehörige vor Ort haben. Auch in diesem Fall lässt sich unter Umständen mit ambulanten Pflegediensten und Mobilen Sozialen Hilfsdiensten ein Leben in der eigenen Wohnung organisieren. So ist zum Beispiel der Pflegedienst morgens und abends bei der Körperpflege und beim Ankleiden behilflich. Ein Einkaufsservice macht die nötigen Besorgungen und ein Service wie "Essen auf Rädern" bringt warme Mahlzeiten vorbei. Ein Hausnotrufsystem stellt per Knopfdruck eine Funkverbindung zur Zentrale eines Pflegedienstes her – so ist beispielsweise im Falle eines Sturzes schnell Hilfe zur Stelle.
Fast wie zuhause
Wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, kann der Umzug in eine Senioren-WG eine gute Alternative sein. In einem gemeinsamen Haushalt unterstützen sich die Bewohner gegenseitig oder organisieren gemeinsam Hilfe im Haushalt. In betreuten Wohngemeinschaften kümmern sich darüber hinaus Pflegekräfte und Sozialpädagogen um Pflege, Haushaltsführung und soziale Aktivitäten
Im Überblick: Finanzierung
Sobald der häuslich Gepflegte eine Pflegestufe zugesprochen bekommt, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese zahlt Pflegegeld, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen, oder Sachleistungen, wenn professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Darüber hinaus können Bedarfsleistungen beantragt werden. Dazu gehören etwa Zuschüsse für Wohnungsumbauten oder die sogenannte Verhinderungspflege, das ist die bezahlte Urlaubsvertretung des pflegenden Angehörigen von bis zu vier Wochen im Jahr. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und private Einkünfte wie die Rente nicht aus, kann das Sozialamt einspringen