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Pflegebedürftigkeit kann Sie jederzeit treffen!

Wer kann die häusliche Pflege übernehmen?
Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr alleine bewältigen kann, braucht er die Hilfe anderer. Grundsätzlich können alle Menschen die Pflege für einen anderen Menschen übernehmen. Lebenspartner, Familienangehörige aber auch Nachbarn, Freunde oder auch ehrenamtlich tätige Menschen, z.B. Mitglieder von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen. Alternativ aber auch kombinativ kann die Pflege von professionellen, erwerbsmäßigen Pflegekräften übernommen werden. Wer die Pflege eines anderen Menschen übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Für die pflegebedürftige Person aber auch für sich selbst - sowie den eigenen Familien- und Freundeskreis. Häusliche Pflege verlangt oft scheinbar Unmögliches. Von der zuverlässigen Präsenz vor Ort, der physischen Stabilität bis hin zur sicheren Ausübung der Pflegetätigkeiten. Oft ist es für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn die Pflege eines Menschen auf viele Schultern verteilt wird. Wenn sich mehrere Menschen (innerhalb der Familie oder auch in Kombination mit Pflegedienstleistern) die Aufgaben teilen oder sie gemeinsam erledigen, wird die psychische und physische Belastung für alle geringer. Wer die häusliche Pflege selbstständig regelt, hat entsprechend der festgestellten Pflegestufe Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld bei häuslicher Pflege ist aber, dass der Pflegebedürftige hiermit die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflege nach Art und Umfang auch tatsächlich erbracht wird und ausreichend qualifiziert und sachkundig erfolgt.


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