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Wer kann die häusliche Pflege übernehmen?
Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr alleine bewältigen kann, braucht
er die Hilfe anderer. Grundsätzlich können alle Menschen die Pflege
für einen anderen Menschen übernehmen. Lebenspartner, Familienangehörige
aber auch Nachbarn, Freunde oder auch ehrenamtlich tätige Menschen,
z.B. Mitglieder von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen. Alternativ aber
auch kombinativ kann die Pflege von professionellen, erwerbsmäßigen
Pflegekräften übernommen werden. Wer die Pflege eines anderen Menschen übernimmt,
trägt eine große Verantwortung. Für die pflegebedürftige
Person aber auch für sich selbst - sowie den eigenen Familien- und Freundeskreis.
Häusliche Pflege verlangt oft scheinbar Unmögliches. Von der zuverlässigen
Präsenz vor Ort, der physischen Stabilität bis hin zur sicheren
Ausübung der Pflegetätigkeiten. Oft ist es für alle Beteiligten
sehr hilfreich, wenn die Pflege eines Menschen auf viele Schultern verteilt
wird. Wenn sich mehrere Menschen (innerhalb der Familie oder auch in Kombination
mit Pflegedienstleistern) die Aufgaben teilen oder sie gemeinsam erledigen,
wird die psychische und physische Belastung für alle geringer. Wer die
häusliche Pflege selbstständig regelt, hat entsprechend der festgestellten
Pflegestufe Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug von
Pflegegeld bei häuslicher Pflege ist aber, dass der Pflegebedürftige
hiermit die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das ist immer dann der Fall, wenn
die Pflege nach Art und Umfang auch tatsächlich erbracht wird und ausreichend
qualifiziert und sachkundig erfolgt.
| Agentur
DB 2001 Pflegeversicherung online |