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Häusliche und stationäre
Pflege Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 420 EUR, in der Pflegestufe II 980 EUR und in der Pflegestufe III 1.432 EUR zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu 1.918 EUR monatlich erhalten. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch
in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären
Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche
Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe
II 1.279 EUR,
in Pflegestufe III 1.470 EUR und in Härtefällen 1.750 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen
Mitteln finanzieren.
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