Gesetzliche Kostenerstattung
Pflegebedürfigkeit
Häusliche Pflege
Pflegekraft
Richtiges Pflegen
Pflegeperson
Pflegedienst
Pflegeheim
Pflegeversicherung
Quick Check zum Thema
Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit kann Sie jederzeit treffen!
Agentur DB 2001
Pflegeversicherung online
Startseite Impressum Kontakt DB 2001
Gesetzliche Pflegeversicherung
Welche Kosten übernimmt die Gesetzliche Pflegeversicherung?
0

Häusliche und stationäre Pflege
Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 215 EUR in der Pflegestufe I, 420 EUR in der Pflegestufe II oder 675 EUR in der Pflegestufe III.

Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 420 EUR, in der Pflegestufe II 980 EUR und in der Pflegestufe III 1.432 EUR zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu 1.918 EUR monatlich erhalten.

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe II 1.279 EUR, in Pflegestufe III 1.470 EUR und in Härtefällen 1.750 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.