Agentur DB2001
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Agentur DB2001 Deutschland 51373 Leverkusen Im Eisholz 25a Tel. 0214 - 6026524
Wichtig
Begutachtung
Nachdem Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, beauftragt die Pflegekasse bzw. -versicherung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung Ihres Falles. Im Auftrag der privaten Pflegeversicherer gutachtet die MEDICPROOF GmbH nach denselben Richtlinien
Achten Sie darauf, dass die Pflegeperson beim Besuch des MDK anwesend ist.
Beschönigen Sie beim Besuch des MDK nichts. Viele Menschen versuchen, in dieser "Prüfungssituation" ihre Hilfsbedürftigkeit zu überspielen. Der Gutachter sollte jedoch einen möglichst realistischen Eindruck von der Lage bekommen.
Bereiten Sie sich auf den Besuch des MDK gut vor. Am besten, führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie bzw. Ihre Pflegeperson dokumentiert, wie oft und bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen.
Als Gutachter sind Ärzte und geschulte Pflegefachkräfte bestellt, die sich ein umfassendes Bild von der Pflegesituation machen sollen. Dazu kommt der Gutachter – nach vorheriger Terminabsprache - entweder zu Ihnen nach Hause oder er besucht Sie im Pflegeheim
Was wird begutachtet?
Der Gutachter hat die Aufgabe festzustellen, welche alltäglichen Aktivitäten Sie noch selbst erledigen können und wo Hilfe durch eine Pflegeperson notwendig ist. Die Person, die Sie pflegt, sollte daher beim Besuch des MDK unbedingt anwesend sein, um die Pflegesituation aus ihrer Perspektive zu schildern
Zunächst interessiert den Gutachter Ihre aktuelle Versorgungslage: Wer ist an der Pflege beteiligt? Bei welchen Tätigkeiten benötigen Sie Hilfe? Wie gut können Sie sich in Ihrer Wohnung bewegen? Wie ist der Zustand von Kleidung und Körperhygiene?
Um den Aufwand für die Pflege zu erfassen, werden die drei Bereiche der Grundpflege – Körperpflege, Ernährung, Mobilität – und die hauswirtschaftliche Versorgung untersucht. Für alle Tätigkeiten wird ein zeitlicher Rahmen angesetzt und festgestellt, ob damit der Mindestaufwand für Pflegestufe I (90 Minunten täglich) erreicht wird. Dabei werden notgedrungen auch Fragen gestellt, die die Schamgrenze verletzen können, zum Beispiel Fragen nach dem Toilettengang. Trotzdem ist es wichtig, alles wahrheitsgemäß zu erläutern und keine Probleme zu verschweigen
Darüber hinaus nimmt der Gutachter Informationen über aktuelle Erkrankungen und Vorerkrankungen, Medikamente und Zeugnisse der behandelnden Ärzte auf. Auch die Wohnsituation findet Berücksichtigung bei der Beurteilung